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Elternbeitrag

Für die Benutzung des Kindergartens sind für jedes Kind nachstehende Buchungszeiten mit dem entsprechenden Kindergartenbeitrag möglich:

Benutzungsgebühr

Für die Benutzung des Kindergartens sind für jedes Kind nachstehende Buchungszeiten mit der entsprechenden Benutzungsgebühr (Kindergartenbeitrag) möglich:

Kinder ab dem 3. Lebensjahr
> keine Kindergartengebühren!
Gebühren für Kinder unter drei Jahren

mehr als vier bis fünf Stunden 168,00 Euro
mehr als fünf bis sechs Stunden 201,00 Euro
mehr als sechs bis sieben Stunden 234,00 Euro
mehr als sieben bis acht Stunden 267,00 Euro
mehr als acht Stunden 300,00 Euro

Eltern mit geringerem Einkommen können bei der Stadt Kaufbeuren einen Antrag auf Kindergarten-Gebührenbefreiung/ -ermäßigung stellen, wie auch einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Antragsformulare sind bei der Kindergartenleitung erhältlich.
Bitte sprechen Sie uns an.
Seit dem Kindergartenjahr 2019/2020 gibt es von der bayerischen Landesregierung einen Beitragszuschuss für alle Kinder, die im ersten Kindergartenjahr 3 Jahre alt sind, in Höhe von 100 Euro monatlich pro Kind, die der Kindergartenträger erhält.

Buchungszeit

Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt 4 Stunden(20 Std. pro Woche). Die Buchungszeiten sind verbindlich und gelten grundsätzlich für ein Kindergartenjahr.

Aus besonderem Anlass kann die Buchungszeit auch während des Kindergartenjahres geändert werden. Notwendige Änderungen können jederzeit sowohl vom Träger als auch von den Personensorgeberechtigten (Eltern) mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. Wenn möglich wird der Änderungswunsch der Eltern umgehend berücksichtigt.

Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekürzt werden.

Nebenkosten

Pro Kind werden seit Sept. 2019 monatlich nur noch 5 Euro Verpflegungsgeld abgebucht.

Für Fahrtkosten bei Exkursionen per Bus/PKW oder Bahn und für Eintrittsgelder (Zirkus, Puppentheater, Konzerte, Museen o.ä.) können zusätzlich geringfügige Kosten entstehen (bezogen auf das ganze Kindergartenjahr).

Kosten für Kindergartenausflüge können durch den Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe von der Stadt Kaufbeuren erstattet werden.

Während evtl. Schließungszeiten auf Anordnung der Gesundheitsbehörde muss der Kindergartenbeitrag weiter bezahlt werden.

Die Kindergartenbeiträge für Kinder unter 3 Jahren sowie das Verpflegungslgeld sind für das ganze Kindergartenjahr inklusive Ferienzeiten (= zwölf Monatsbeiträge) zu entrichten und werden monatlich im voraus per Einzugsermächtigung abgebucht.