Für die Benutzung des Kindergartens sind für jedes Kind nachstehende Buchungszeiten mit der entsprechenden Benutzungsgebühr (Kindergartenbeitrag) möglich:
*(Basisgebühren für Kinder unter drei Jahren, Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und Schulkinder im Kindergarten)
In besonderen Fällen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Gebührenermäßigung oder –befreiung gestellt werden. Die hierfür benötigten Formulare sind im Kindergarten "Arche" erhältlich. Bitte sprechen Sie uns an.
Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt 4 Stunden(20 Std. pro Woche). Die Buchungszeiten sind verbindlich und gelten grundsätzlich für ein Kindergartenjahr.
Aus besonderem Anlass kann die Buchungszeit auch während des Kindergartenjahres geändert werden. Notwendige Änderungen können jederzeit sowohl vom Träger als auch von den Personensorgeberechtigten (Eltern) mit einer Frist von drei Monaten vorgenommen werden. Wenn möglich wird der Änderungswunsch der Eltern umgehend berücksichtigt.
Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekürzt werden.
Pro Kind werden monatlich 7 Euro Spiel- und Getränkegeld abgebucht.
Für Fahrtkosten bei Exkursionen per Bus/PKW oder Bahn und für Eintrittsgelder (Zirkus, Puppentheater, Konzerte, Museen o.ä.) können zusätzlich geringfügige Kosten von 1,- bis 5,- Euro entstehen (bezogen auf das ganze Kindergartenjahr).
Antragsformulare sind bei der Kindergartenleitung erhältlich.
Während evtl. Schließungszeiten auf Anordnung der Gesundheitsbehörde muss der Kindergartenbeitrag weiter bezahlt werden.
Die Kindergartenbeiträge sowie das Spielgeld sind für das ganze Kindergartenjahr inklusive Ferienzeiten (= zwölf Monatsbeiträge) zu entrichten und werden monatlich im voraus per Einzugsermächtigung abgebucht.